Rechtlich und finanziell vorsorgen

Frauen sind regelmässig besonders gefordert, wenn es um ihre Finanzen und um ihre Rente geht. Sie tun auch gut daran – wie Männer ebenfalls –, rechtlich vorzusorgen:  Mit einem Testament, einem Ehevertrag bzw. einem Vorsorgeauftrag.

„Vorsorge“ in jeder Hinsicht basiert auf vorausschauenden Lösungen. Lesen Sie dazu das Interview mit Barbara Glarner (Schaffhauser Nachrichten 26.2.2022):

Vorsorge und Gender Pension Gap

Noch mehr Unabhängigkeit für Revisionen

Um die längerfristige Kontinuität sicherzustellen und um gleichzeitig die notwendige Unabhängigkeit noch zu optimieren, erfolgt ab 1.10.2021 auf formaler Ebene eine Trennung zwischen den beiden verbundenen Unternehmen Fibada Treuhand AG und Fibada Revisions GmbH.

Hans Mäder und Andrea Perucchi konzentrieren sich dabei noch mehr auf Revisionen und treten künftig primär unter der Revisionsgesellschaft auf. Die Zusammenarbeit wird aber auch weiterhin eng sein, so dass wir auch künftig die gewohnten Dienstleistungen erbringen und wie schon bisher für unsere Kunden zur Verfügung stehen werden.

Wir freuen uns, damit sowohl für unsere Kunden als auch für unsere beiden Unternehmen eine Win‑Win-Situation schaffen zu können.

Ergänzung unseres Team

Wir freuen uns ausserordentlich, dass wir mit Roman Meister einen ausgewiesenen Finanz-Fachmann haben gewinnen können. Roman Meister verfügt über langjährige Erfahrung im Rechnungswesen, im Controlling und als CFO/kaufmännischer Leiter in KMU’s. Er wird uns als Mandatsleiter ergänzen, und wir wünschen Roman Meister einen guten Start in die neue Aufgabe.

Treuhand-Software vom Feinsten

Wir arbeiten für die eigene Administration seit rund 10 Jahren auf der Treuhand-Software BMD. Seit 2018 setzen wir auch das CRM (Kunden-Informationssystem) und das DMS (Dokumenten-Management) ein und nun auch die Mandantenbuchhaltung samt Reporting. Die BMD-Software ermöglicht uns, zunehmend digital zu arbeiten und Schnittstellen zu Kunden, Banken oder Behörden zu nutzen. Die Kommunikationsplattform BMD.COM gewährt einen sicheren Datentransfer ausschliesslich auf Schweizer Servern.

Finden Sie dazu auch unser kürzlich in der BMD-Kundenzeitung publiziertes Interview, das im vergangenen Herbst aufgezeichnet wurde:

BMD Interview Software-Einführung und Digitalisierung

Elektronische Steuererklärung

Der Kanton Zürich ermöglichst erstmals, die Steuererklärung komplett elektronisch einzureichen. Wir überprüfen nun, ob dies für Sie sinnvoll ist und ob die Behörden die Bearbeitung im gewünschten Umfang sicherstellen können. Das weitere Vorgehen besprechen wir anlässlich der nächsten Deklarationen situationsbezogen mit unseren Kunden. Selbstverständlich ist auch weiterhin – wie schon bisher – eine Deklaration auf Papier möglich.

Im Kanton Schaffhausen ist derzeit das elektronische Einreichen erst möglich, wenn die verwaltungseigene Software „Steuern20“ eingesetzt wird. Weitere Kantone sind ebenfalls mit diesen Digitalisierungsschritten beschäftigt; wir bleiben für Sie am Ball.

Quellensteuer 2020 und Änderungen 2021

Per 1.1.2021 ändert die Quellensteuer in wesentlichen Punkten. Insbesondere entfällt der Tarif D (auf Nebenerwerb), anstelle der bisherigen Tarifkorrektur wird ein neues Verfahren eingeführt, und für die Abrechnung/Zahlung der Arbeitgeber ist unter Umständen ein neues Steueramt zuständig (Wohnort der Mitarbeitenden). Wir bleiben am Ball; gerne sind wir Ihnen bei Fragen, bei der Abrechnung oder bei allfälligen Tarifkorrekturen behilflich.

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für Tarifkorrekturen der Quellensteuern 2020 noch in Kraft ist; die zwingende Einreichefrist läuft bis zum 31. März 2021. Wir verweisen diesbezüglich gerne auch auf unser Merkblatt:

Info für Quellenbesteuerte (gültig für 2020)

Wir sind alle zurück im Büro!

Wir freuen uns ausserordentlich, dass all unsere Mitarbeiter zurück sind an ihrem Arbeitsplatz am Rheinweg. Selbstverständlich bleiben die Hygiene- und Abstand-Massnahmen in Kraft, und wir bitten Sie, Ihren Besuch auch weiterhin telefonisch anzumelden und die Übergabe von Unterlagen so kurz wie möglich zu halten. Auch inskünftig sind wir – wo immer möglich – dankbar für elektronische Dokumente anstelle von Papier. Sie tragen so zu einer effizienten und Corona-kompatiblen Abwicklung bei; wir danken Ihnen dafür.

PS: Informationen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten finden Sie nach wie vor in unserem untenstehenden Beitrag „Informationen betreffend Corona-Massnahmen“ in der dort verlinkten Info vom 15.03.2020.

Informationen betreffend Corona-Massnahmen

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zu ausgewählten behördlichen Massnahmen sowie zu Massnahmen, die in unserem Betrieb per sofort umgesetzt werden. Wir informieren insbesondere auch die Kommunikation mit unseren Kunden und Geschäftspartnern sowie die Erreichbarkeit. Wir danken all unseren Kunden und Geschäftspartnern für das allseitige Verständnis und wünschen gute Gesundheit. Bitte entnehmen Sie die Details unseren Informationen über die nachfolgenden Links:
Info 21.03.2020 betreffend Corona-Massnahmen des SECO
Info 15.03.2020 betreffend Corona-Massnahmen