Per 1.1.2021 ändert die Quellensteuer in wesentlichen Punkten. Insbesondere entfällt der Tarif D (auf Nebenerwerb), anstelle der bisherigen Tarifkorrektur wird ein neues Verfahren eingeführt, und für die Abrechnung/Zahlung der Arbeitgeber ist unter Umständen ein neues Steueramt zuständig (Wohnort der Mitarbeitenden). Wir bleiben am Ball; gerne sind wir Ihnen bei Fragen, bei der Abrechnung oder bei allfälligen Tarifkorrekturen behilflich.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für Tarifkorrekturen der Quellensteuern 2020 noch in Kraft ist; die zwingende Einreichefrist läuft bis zum 31. März 2021. Wir verweisen diesbezüglich gerne auch auf unser Merkblatt: